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Rheinischer Dilettant und Vater des Angelsports

Im 19. Jahrhundert wurden eine Handvoll Angelbücher verfasst, die man noch heute als Klassiker bezeichnen kann. Eines davon ist „Das Ganze der Angelfischerei“ aus der Feder des Barons von Ehrenkreutz, über den man jedoch nur wenig weiß.

Neben Max von dem Borne (1826-1894) zählt Baron Hermann von Ehrenkreutz zu den Begründern des Sportfischens in Deutschland. Anders als bei von dem Borne, weiß man über den Verfasser des 1845 in erster Auflage erschienenen Angelbuchklassikers „Das Ganze der Angelfischerei und ihrer Geheimnisse“ recht wenig. Nicht einmal Geburts- und Todesdaten sind überliefert, sodass sich moderne Angelhistoriker als Detektive betätigen und zwischen den Zeilen seines Buches lesen müssen, wollen sie etwas über den Autor und seine Lebensgeschichte erfahren. Es ist anzunehmen, dass Ehrenkreutz ein weitgereister, zumindest aber gut vernetzter Mann war, denn im recht umständlichen Untertitel seiner „Angelfischerei“ gibt der „rheinische Dilettant“ an, sich an den Angelmethoden anderer europäischer Petrijünger orientiert zu haben. Dort heißt es: „Vollständige Anleitung die Angelfischerei mit dem glücklichsten Erfolge zu betreiben, die Fische durch Lockspeise aus der Ferne herbeizulocken, sie mit passendem Köder an der Angel oder auch in Reusen zu fangen und solche durch angegebene Unterscheidungszeichen in ihrem Geschlecht und ihrer Art sicher zu erkennen nebst Belehrungen über die Laichzeit, Aufbewahrung und Versendung der Fische, Enthüllung der Fischfang-Geheimnisse und Anfertigung des sogenannten englischen Grases; wie auch Krebse auf verschiedene, meist sehr belustigende Art zu fangen. Nach Prüfung der englischen, französischen, schwedischen, holländischen Angelfischereiweisen auf eigene Erfahrung begründet und herausgegeben von einem rheinischen Dilettanten, Baron v. Ehrenkreutz, königlich Preußischem Hauptmann a. D. und Ritter.“

Legendäre Köder

Sein Buch ist nicht zuletzt auch wegen seiner interessanten Mischung aus guten Tipps, Tricks und Kniffen wie auch der völlig an den Haaren herbeigezogenen Empfehlungen bis heute außergewöhnlich und sucht in der großen Zahl von Angelbüchern seinesgleichen. So empfahl der Baron beispielsweise im Kapitel über das Hechtangeln folgende Köder: „Man fängt ihn hauptsächlich mit Setz-, Roll-, Pfahl-, Hoch-, Lauf- und Schmeißangeln, und ködert daran kleine lebendige Rotaugen, Springmönchen (Weißflosser), Gründlinge und andere; dann Frösche, besonders goldgelbe, und im Juli Laubfrösche; auch geht er gern an sehr stark riechende Hunde- und in Ermangelung auch andere Leber.“ Wenn selbst die Hundeleber Meister Esox nicht überzeugen konnte, riet er zu noch robusteren Mitteln, dann sollte man den Fischen nämlich mit Speeren. Schießgewehren oder Schlingen auf die Schuppen rücken. Es finden sich im Buch, das 17 Auflagen erlebte, aber keineswegs nur klassische und aus heutiger Sicht kuriose Fangmethoden, sondern durchaus auch sportliche wie etwa das Fischen mit der Spottangel, einem Vorläufer unseres modernen Jiggens: „Die Spottangel wird darum so genannt, weil der Raubfisch durch einen künstlichen Fisch, also einen Spottfisch, sich locken und fangen läßt. In England und Paris fertigt man sehr künstliche, der Natur treu nachgeahmte Fischchen, die vorzüglich zu dieser Art Fischerei dienen. […] .“Wo man Hechte oder Bärsche vermuthet, schmeißt man diesen Spottfisch ins Wasser. Vermöge seiner Schwere sinkt er zu Boden; man darf ihn da aber nicht liegenlassen, sondern hebt ihn in die Höhe und läßt ihn wieder sinken, und macht mit ihm die Bewegungen nach, die ein Naturfisch etwa machen würde; man zieht ihn mäßig schnell bald rechts, bald links, bald hoch, bald lasse man ihn sinken. Der gierige Raubfisch schnappt nach ihm und so wie man es fühlt, wirft man die Angel schnell auf und den Raubfisch aufs Land.“

Abbildung aus Ehrenkreutz „Das Ganze der Angelfischerei.

Ratschläge für Sonntagsangler

Ehrenkreutz war nicht nur gut informiert, sondern auch äußerst Standesbewusst, so dass er das Sportfischen in Deutschland als unterentwickelt erkannte, es aber nur gewissen gesellschaftlichen Schichten als Hobby empfahl: „Bei uns in Deutschland ist das Vergnügen des Angelns noch wenig in Schwung; man hält es für einen geistlosen Zeitvertreib, mit dem man sich Kinder oder Leute aus niederem Stande beschäftigen sieht. Aber gerade für diese ist es die wenigst passende Beschäftigung, denn Kinder sollen vom Lernen nicht abgehalten werden, außerdem daß sie zu unvorsichtig und zu leichtsinnig sind und leicht verunglücken können; beim niederen Stande aber sollte das Vergnügen am wenigsten zu suchen sein, da andere Arbeit, die ihnen und den Ihrigen Brot gibt, von solchen Leuten vorgezogen werden sollte. In England, Frankreich und Schweden und noch anderen Ländern ist das Vergnügen hauptsächlich das der höheren Stände, und man sieht selbst Damen damit sich die Zeit zu vertreiben.“

Ganz verbieten wollte der Baron das Angeln für Kinder, Jugendliche und den gemeinen Mann aber nicht, denn er betonte im Vorwort der zweite Auflage aus dem Jahre 1846: „Höchstens sollte man ihnen das Vergnügen des Sonntags gönnen.“ Ausdrücklich empfahl er Geschäftsmännern die Ausübung der Fischwaid, denn: „Der Geschäftsmann darf schon zur Erholung nach getragener Last sich ein paar Stunden am Abend mit Angeln erfreuen.“ Interessant an seinen „Richtlinien“ ist der Umstand, dass Ehrenkreutz die dem Angeln an sich innewohnende Suchtgefahr erkannt haben wollte, denn die Angelei sei eine Liebhaberei, die den Angler „zu sehr zerstreut und dem ernsteren Zweck des Lebens zu sehr entrückt, denn sie wird bei nur geringem Erfolg zu außerordentlichen Leidenschaft.“ In diesem letzten Punkt können auch wir moderne Petrijünger dem verschrobenen Angelbaron nur beipflichten.

Das Beitragsbild eines unbekannten Künstlers zeigt gut betuchte Forellenangler in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.

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