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Fliegenfischer und Gesetzgeber. Kaiser Maximilian I.

Kaiser Maximilian I. (1459–1519) gilt als einer der ersten historisch verbürgten höfischen (Federhaken-)Angler, der seine „Erfahrungen mit dem Schuppenwild“ in seinem autobiografischen Werk „Der Weißkunig“ (Der Weise König) niederschrieb. Er war es auch, der 1508 die ersten Mindestmaße und Schonzeiten im Deutschen Reich festlegte, was wohl auf seine eigene Begeisterung für die nasse Waid zurückzuführen ist. Der Umstand, dass mit dem ausgehenden Mittelalter die Angelfischerei gesetzlichen Regelungen auf Reichsebene unterworfen wurde, sorgte aber nicht für eine „Zivilisierung“ der Angler, denn mit der Erfindung des Buchdruckes war der hemmungslosen Verbreitung hanebüchenen Anglerlateins Tür und Tor geöffnet, wobei es in erster Linie um Welse und Hechte ging, die als ausgewachsene Exemplare mit dem damaligen Angelgerät nicht zu bezwingen waren. Naturkundliche Lehrbücher, Chroniken und Flugblätter aus dem späten Mittelalter und dem 16. Jahrhundert sind eine wahre Fundgrube für Schauergeschichten, die den damaligen Anglern Albträume bereitet haben dürften, denn sie stammten mitunter aus den Studierzimmern der angesehensten Gelehrten und galten somit als verbürgt. So berichtete der Schweizer Naturforscher Conrad Gesner (1516–1565) in seiner Schrift Historiae animalium über die Gefräßigkeit des Welses: „Er fresset allerley, was er bekommen kann, Gänse, Enten, verschonet auch des Viehes nicht, so man es zur Weyed oder zur Tränke führet, verschonet auch des Menschen nicht, so er ihn bekommen kann.“

Auch Kaiser Maximilian selbst schien in Bezug auf Anglerlatein kein Kostverächter gewesen zu sein, denn, so überlieferte es Conrad Gesner: Dem obersten Angler des Reiches wurde 1497 ein in einem Heilbronner See gefangener Hecht zum Geschenk gemacht, der sage und schreibe 140 Kilogramm auf die Waage brachte und über fünf Meter lang gewesen sein soll. Diese gewaltigen Ausmaße ließen sich recht einfach erklären, denn der Fisch war mit einem goldenen Ring versehen, dessen Inschrift besagte, dass er einst von Kaiser Friedrich II. (1194–1250) persönlich ausgesetzt worden war und zum Zeitpunkt seines Fangs mindestens 247 Jahre auf dem vermutlich stark bemoosten Buckel hatte.

Das Beitragsbild stammt aus dem 16. Jahrhundert und zeigt eine Fischereiveranstaltung, wie sie auch gern vom Kaiser abgehalten und reglementiert wurde.

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